Mangfall
Saison für Mitglieder mit Jahreskarte vom 16.03. bis 31.10. (Vom 16.03. bis 15.04. darf nur vom Ufer aus gefischt werden, ab 16.04 ist Watfischen erlaubt.)
Saison für Mitglieder und Gäste mit Tageskarte vom 01.05. bis 31.10.
Revier: Ab alte Eisenbahnbrücke flußabwärts bis Göttinger Steg. (Lila Route)
Zu erwartende Fänge sind Bach- und Regenbogenforellen, Äschen (ganzjährig geschont) sowie Aitel, Barben und vereinzelt Flußkarpfen.
Gefischt werden darf mit einer Fliegen- oder Spinnrute, von 1/2 Std vor Sonnenaufgang bis 1 1/2 Std nach Sonnenuntergang.
Erlaubt sind Streamer, Nymphen, Nass-und Trockenfliegen, Spinner, Wobbler, Twitter sowie ganze Köderfische mit mind. 6cm Länge erlaubt.
Da der KFV ein Jungfischprogramm durchführt, sind Einzel-und Schonhaken oder angedrückte Widerhaken empfohlen.
Watfischen erst ab 16.04 erlaubt.
Von der alten Eisenbahnbrücke flussabwärts bis Göttinger Steg, ist das Aalfischen nur für Mitglieder vom 01.05. bis 30.09, von Sonnenuntergang bis 02:00 Uhr erlaubt.
Gestattet ist eine Rute, beködert mit Leber, Geflügelherz oder ganzer Köderfisch mit mind. 6cm Länge.
Alle anderen Köder wie z.B. Fischfetzen, Maden oder Wurm sind ausnahmslos verboten und werden mit dem ersatzlosen Einzug des Erlaubnisscheins geahndet.
Auch das Versäumnis, gefangene Fische nicht sofort nach dem Fang mit Kugelschreiber, vierstelligem Datum und Uhrzeit einzutragen, hat den ersatzlosen Einzug des Erlaubnisscheins zufolge.
Tiroler Hölzl sowie das Fischen von Brücken ist verboten!
Alle Hechte, Waller und Bachsaiblinge sind ohne Berücksichtigung von Schonzeit- und Schonmaß zu entnehmen.
Untermaßig gehakte Forellen, die nicht mehr überlebensfähig sind, sind in die Fangliste einzutragen und dem Jahreskontingent von max. 50 Stück hinzuzurechnen.
Reviergrenzen entnehmen Sie bitte der Gewässerkarte unserer Homepage.