Mühlbach Westerham
Saison vom 16.04. bis 31.10.
Das Fischen am Mühlbach- Westerham ist ausschließlich Mitgliedern mit Jahreskarte vorbehalten.
Für Mühlbach, Glonn und Moosbach sind insgesamt jährlich maximal 20 Begehungen möglich. Der Fischtag ist vor Beginn des Fischens mit Kugelschreiber und vierstelligem Datum zu entwerten!
Revier: Revierobergrenze- Siehe Gewässerkarte.
Private oder eingefriedete Grundstücke dürfen nicht betreten werden!
Zu erwartende Fänge sind Bachforellen, Regenbogenforellen und Äschen (ganzjährig geschützt)
Gefischt werden darf mit einer Fliegen- oder Spinnrute, von 1/2 Std vor Sonnenaufgang bis 1 1/2 Std nach Sonnenuntergang.
Erlaubt sind Streamer, Nymphen, Nass-und Trockenfliegen mit Einfachhaken. Dabei sind Schonhaken, bzw. angedrückte Widerhaken empfohlen!
Alle anderen Köder wie z.B Fischfetzen, Maden oder Wurm sind ausnahmslos verboten und werden mit dem ersatzlosen Einzug des Erlaubnisscheins geahndet.
Auch das Versäumnis, gefangene Fische nicht sofort nach dem Fang mit Kugelschreiber, vierstelligem Datum und Uhrzeit einzutragen, hat den ersatzlosen Einzug des Erlaubnisscheins zufolge.
Das Fischen von Brücken ist verboten!
Alle Hechte, Waller und Bachsaiblinge sind ohne Berücksichtigung von Schonzeit- und Schonmaß zu entnehmen.
Untermaßig gehakte Forellen, die nicht mehr überlebensfähig sind, sind in die Fangliste einzutragen und dem Jahreskontingent von max. 50 Stück hinzuzurechnen.
Reviergrenzen entnehmen Sie bitte der Gewässerkarte unserer Homepage.