Mühlbach

 

Saison vom 16.03. bis 30.9.
Das Fischen am Mühlbach- Bad Aibling ist ausschließlich Mitgliedern mit Jahreskarte vorbehalten.

Für Mühlbach, Glonn und Moosbach sind insgesamt jährlich maximal 20 Begehungen möglich. Der Fischtag ist vor Beginn des Fischens mit Kugelschreiber und vierstelligem Datum zu entwerten!

Revier: Revierobergrenze- Ab Glonn/Auslauf Mühlbach bis  Grenztafel ca. 70m vor Brücke Irlachstrasse.

Private oder eingefriedete Grundstücke dürfen nicht betreten werden!

 

Zu erwartende Fänge sind Bachforellen, Regenbogenforellen und Äschen (ganzjährig geschützt)

Gefischt werden darf mit einer Fliegen- oder Spinnrute, von 1/2 Std vor Sonnenaufgang bis 1 1/2 Std nach Sonnenuntergang.
Verboten ist das Fischen mit dem Tiroler Hölzl.
Erlaubt sind Streamer, Nymphen, Nass- und Tockenfliegen, Spinner, Wobbler, Twister sowie ganze Köderfische mit mind. 6cm Länge.

Es darf nur vom Ufer aus gefischt werden. Das Fischen von Brücken ist verboten.

Alle anderen Köder wie z.B Fischfetzen, Maden oder Wurm sind ausnahmslos verboten und werden mit dem ersatzlosen Einzug des Erlaubnisscheins geahndet.
Auch das Versäumnis, gefangene Fische nicht sofort nach dem Fang mit Kugelschreiber, vierstelligem Datum und Uhrzeit einzutragen, hat den ersatzlosen Einzug des Erlaubnisscheins zufolge.

Alle Hechte, Waller und Bachsaiblinge sind ohne Berücksichtigung von Schonzeit- und Schonmaß zu entnehmen.
Untermaßig gehakte Forellen, die nicht mehr überlebensfähig sind, sind in die Fangliste einzutragen und dem Jahreskontingent von max. 50 Stück hinzuzurechnen.

Reviergrenzen und Streckenabschnitte entnehmen Sie bitte der Gewässerkarte unserer Homepage.