Verstöße & Geldbußen

Geldbußen sind zu bezahlen bei folgenden Verstößen:

Verunreinigungen der Ufer und Gewässer  
€ 25,00
Anfüttern mit Hunde- oder Katzenfutter  
€ 25,00
Fischen außerhalb der gesetzlichen oder vom Verein bestimmten Zeiten  
€ 50,00
Fehlen von Erlaubnisschein mit Kugelschreiber, Kescher, Gaff, Lösezange und Messmöglichkeiten  
€ 25,00
Verstoß gegen Schonmaße/ Schonzeiten  
€ 50,00
Verstoß gegen Köderbestimmungen  
€ 50,00

Fischen an gesperrten Gewässern/ Grenzen/ Tagen / ohne vorherige Punkteentwertung - Eintragung in den Erlaubnissschein

 
€ 50,00

Der Erlaubnisschein wird bei folgenden Verstößen ersatzlos Eingezogen:

  • Fischen mit Wurm in Mangfall, Kanäle, Glonn
  • Wenn gefangene Fische nicht sofort nach dem Fang vierstellig mit Datum, Uhrzeit und mit Kugelschreiber eingetragen werden. (z.B. 09.06.-  07:35 Uhr). 1 Jahr Kartenentzug zählend ab Tattag und zusätzlich 250,- € Geldstrafe. Bei mehrfachem Tatbestand Ausschluß aus dem Verein.

Mit Vereinsausschluß wird geahndet:

  • Wer gefangene Fische (auch erlaubte Anzahl) verkauft.
  • Wer den vom Verein bestellten Fischereiaufsehern die Kontrolle verweigert.

  • Wer ohne gültige Tageskarte / Jahreskarte fischt.
    Strafanzeige wegen Schwarzfischen wird gestellt.